Diese Regeln gelten für Flüssigkeiten im Handgepäck – Urlaubsvorbereitung mit IMPACKT
Flug gebucht und kompensiert, Koffer gepackt, die Vorfreude steigt – endlich geht es los in den langersehnten Urlaub.
Doch bevor Du Dich auf den Weg zum Flughafen machen kannst, musst Du auch noch Dein Handgepäck packen. Dabei gelten besondere Regelungen für das Handgepäck, Flüssigkeiten dürfen nicht mehr als 100 ml pro Behälter umfassen. Diese Menge ist sogar gesetzlich festgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von größeren Behältern für Getränke und Kosmetik untersagt – ganz egal, mit welcher Airline Du verreist.
Deine nächste Flugreise steht an und Du möchtest wissen, welche Flüssigkeiten Du im Handgepäck mitnehmen darfst und was es zu beachten gilt? - Mach einen IMPACKT und starte optimal vorbereitet in deine nächste Flugreise. Wir sind Dein Begleiter rund um die Welt.
Handgepäck Flüssigkeiten: das gilt laut EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie bezieht sich auf Flüssigkeiten und gelartige Produkte. Hierbei ist das Fassungsvermögen der Behälter entscheidend. Die einzelnen Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml sind in einem transparenten Plastikbeutel mitzuführen, welcher selbst maximal einen Liter Fassungsvermögen haben darf. Der Beutel ist bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen separat vorzuzeigen und pro Person darf nur ein Beutel mitgenommen werden. Außerdem muss der Behälter mit den Flüssigkeiten wiederverschließbar sein.
Wichtig: Achte unbedingt auf das Fassungsvermögen. Wenn Du eine Creme in einem 200ml-Behältnis mitnehmen möchtest, die nur halb voll ist, musst Du sie trotzdem umfüllen. Nicht der tatsächliche Inhalt, sondern das maximal mögliche Fassungsvermögen ist entscheidend.
Was zählt überhaupt als Flüssigkeit im Handgepäck?
Anders als viele vermuten, sind nicht bloß Trinkflaschen von dieser Regelung betroffen. Folgende Produkte gehören in den besagten Plastikbeutel auf Deiner nächsten Flugreise:
- Deo (auch Spray-Dosen)
- Haarspray
- Zahnpasta
- Cremes
- Make-Up
- Parfum
- Shampoo oder Duschgel
- Getränke
- Handdesinfektionsmittel
Ob Du ein Desinfektionsmittel im Handgepäck mitnehmen darfst, ist vom Alkoholgehalt abhängig. Stoffe, ab einem Alkoholgehalt von 70 %, gelten als Gefahrstoffe, da sie leicht entzündlich sind. Diese darfst Du weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitführen. Viele Desinfektionsmittel für die Hände fallen allerdings ohne diese Grenze, da ein Alkoholgehalt von 60 bis 70 % ausreicht, um Bakterien zu vernichten und vielen Desinfektionsmitteln weitere Stoffe beigefügt sind, die der Austrocknung der Haut vorbeugen sollen. In den meisten Fällen kannst Du somit Dein Handdesinfektionsmittel problemlos im Plastikbeutel mitnehmen.
Flüssigkeiten im Handgepäck vermeiden erspart Stress und Verpackungsmüll
Die einfachste Lösung, um keine Schwierigkeiten bei der Sicherheitskontrolle wegen Flüssigkeiten im Handgepäck zu haben, ist sie gar nicht erst dabei zu haben. Das muss keineswegs heißen, dass Du auf irgendwas verzichten musst. Einige Produkte lassen sich optimal durch feste Alternativen ersetzen, wie z.B. Deo oder Shampoo. Das verringert nicht nur das Stresslevel an der Sicherheitskontrolle, sondern reduziert auch den Plastikmüll, da diese meistens besonders plastikfrei verpackt sind. Ein weiterer Pluspunkt: Bei einem festen Shampoo kann nichts in der Tasche auslaufen. Mit nachhaltigen Verpackungsalternativen machst Du also nicht nur einen IMPACKT für die Umwelt, sondern reist dazu noch komfortabler.
Ausnahmeregelungen: Diese Flüssigkeiten im Handgepäck sind erlaubt
In besonderen Fällen gibt es Ausnahmeregelungen für die erlaubten Flüssigkeiten im Handgepäck. Diese Produkte darfst Du trotz EU-Richtlinie problemlos mitführen:
Babynahrung
Wenn ein kleines Kind mit Dir vereist, das nicht älter ist als zwei Jahre, darfst Du Babynahrung im Handgepäck mitnehmen. Die entsprechenden Behältnisse dürfen mehr Flüssigkeit fassen als die sonst vorgeschriebenen 100 ml und sie müssen auch nicht im sonst für Flüssigkeiten vorgesehenen Beutel verpackt werden.
Voraussetzung ist hier, logisch, dass das Kind auch tatsächlich mit verreist und dass die Menge den Bedarf für die Flugreise nicht deutlich übersteigt.
Medikamente
Eine weitere Ausnahmeregelung betrifft notwendige Medikamente. Diese sind ebenfalls nicht von den Restriktionen betroffen. Klassische Beispiele für erforderliche flüssige Medikamente sind Insulin, Asthma-Sprays oder auch Kühlakkus. In manchen Fällen wird beim Security-Check am Flughafen ein Nachweis für die Notwendigkeit der Medikamente eingefordert. Den Bedarf kannst Du Dir von Deinem Arzt bescheinigen lassen. Damit Du auch bei internationalen Flugreisen auf der sicheren Seite bist, kannst Du Dir von Deinem Arzt auch die mehrsprachige Attestvorlage vom ADAC ausfüllen lassen.
Wichtig: Bei Medikamenten solltest Du immer auch die Einfuhrbestimmung des Ziellandes überprüfen. Innerhalb der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens benötigst Du beispielsweise für Antidepressiva eine von Deinem Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung. Bei einer Reise in Nicht-EU-Länder solltest Du Dich vorher beim Auswärtigen Amt über geltende Bestimmungen informieren.
Duty-Free-Artikel
Die Handgepäckbestimmungen stehen einem ausgelassenen Shopping-Trip im Duty-Free-Bereich nicht im Weg. Kaufst Du dort Flüssigkeiten, wie Parfums oder Getränke, kannst Du sie problemlos mit an Bord des Flugzeuges nehmen.
Wichtig: Je nach Airline werden die im Duty-Free-Bereich gekauften Produkte als Teil des Handgepäcks gezählt und gegebenenfalls zusätzlich bezahlt werden. Je nachdem, was Du kaufst, musst Du unter Umständen auch die erlaubten Maximal-Maße und das maximal erlaubte Gewicht beim Handgepäck beachten. Hier unterscheiden sich die Vorschriften bei den verschiedenen Fluggesellschaften allerdings.
Handgepäck-Tipps von IMPACKT
Du möchtest optimal vorbereitet verreisen? Dann haben wir hier die vier Handgepäck-Tipps für Deine nächste Flugreise. Dein IMPACKT für die Umwelt – komme stressfrei ans Ziel und schone dabei gleichzeitig die Umwelt.
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