Sobald Du siehst, dass Dein IP1 kaputt ist, solltest Du den Schaden schnellstmöglich bei Deinem Transporteur, z.B. der Fluglinie melden.
Am besten machst Du das, noch bevor Du den Flughafen verlässt. Bemerkst Du den Kofferschaden erst zu Hause oder im Hotel, hast Du laut ‚Montrealer Übereinkommen‘ sieben Tage nach Annahme des beschädigten Gepäckstücks Zeit, solche sogenannten „Flugschäden“ geltend zu machen.